Gründe für eine Überwachungskamera am Haus

Einbrauch
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Die Zahl der Einbrüche nimmt in Deutschland immer weiter zu – das ist vielen Hausbesitzern bewusst. Doch die meisten Einbrüche werden auch im Anschluss nicht aufgeklärt. Mit einer Zahl von nur rund 15 Prozent ist der Satz der aufgeklärten Einbrüche tatsächlich ziemlich gering. Die beste Maßnahme gegen Einbrüche ist daher noch immer eine verbesserte Sicherheit am Haus. Sehr beliebt sind moderne Maßnahmen wie Überwachungskameras. Richtig angebracht behält eine gute Kamera die wichtigsten Bereiche vom Grundstück im Blick. Heute können diese Kameras schon über das Smartphone gesteuert werden und liefern im besten Fall Bilder per WLAN. Der technische Fortschritt macht sich bei der Hausüberwachung daher durchaus positiv bemerkbar.

Doch was sind die wichtigsten Gründe für eine solche Überwachungskamera und was genau darf aufgenommen werden? Denn eine solche Überwachungskamera macht nicht immer Sinn, auch wenn es sich um eine gute Option zur Absicherung handelt. Vor allem darf gar nicht jeder Bereich wie zum Beispiel die Straße vor dem Haus aufgenommen werden. Zusammen mit sicheren Fenstern und Türen kann in Bezug auf einen guten Schutz vor Einbrüchen mit Überwachungskameras viel erreicht werden.

Sicherheit im Urlaub und in der Nacht

Einbrüche erfolgen vor allem bei der Abwesenheit der Bewohner. Dabei kann es sich um den Urlaub handeln oder um die Arbeitszeiten. Diese Zeiten werden ziemlich genau beobachtet. Im Falle von häufigen Urlauben oder längeren Abwesenheiten aufgrund der Arbeit ist eine umfassende Überwachungslösung daher von Bedeutung. Doch auch die klassische Angst vor einem nächtlichen Einbruch ist nicht vollkommen unbegründet. Im Folgenden werden die wichtigsten Bereiche für eine Überwachung und die Gründe für eine gute Überwachung vorgestellt.

Überwachung von dunkleren Ecken

Jedes Haus hat seine dunklen und zum Teil gar nicht einsichtigen Ecken. Egal ob im Haus oder im Garten – eine Überwachung dieser Bereiche sorgt für Sicherheit und beruhigt auch, da sich nichts und niemand dort ungesehen verstecken kann.

Kontrolle der Haustür

Der erste Schritt von jeder Videoüberwachung besteht zunächst einmal in der Überwachung der Haustür. Diese stellt auch den ersten Versuch von allen dar, die sich unbefugt Zugang zum Haus verschaffen wollen. Die Haustür im Blick zu behalten ist daher für jeden Besitzer von einem Haus interessant.

Die Garage im Blick

Ein regelrechter Problemfall in Sachen Sicherheit ist die Garage in vielen Häusern. Diese bietet Einbrechern eine gute Gelegenheit, wird zum Teil zum Versteck von Tieren und ist generell nicht so gut einzusehen. Daher ist die Überwachung bei einer vorhandenen Garage sinnvoll.

Was ist bei einer Überwachungskamera erlaubt – und was nicht?

Einstellung der Überwachungskamera
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So ganz genau wissen es die meisten gar nicht. Die Rede ist davon, was bei einer Überwachungskamera eigentlich erlaubt ist und was schon eine Verletzung der Persönlichkeitsrechte darstellt. Es ist letztendlich genau das gleiche wie bei den hochgeladenen Bildern in den Social Media Netzwerken. Meistens passiert nichts bei einer Verletzung der geltenden Gesetze. Doch wenn es überprüft wird und etwas nicht passt wird es unangenehm. Aus diesem Grund macht es bei der Installation von Überwachungskameras wirklich Sinn, ganz genau auf die erlaubten und verbotenen Bereiche zu achten.

Kurz gesagt darf das eigene Grundstück inklusive Haus und Garten immer überwacht werden. Es handelt sich schließlich um das Eigentum, welches überwacht werden soll. Ganz wichtig ist aber, dass eine Überwachung von öffentlichen Bereichen wie dem Gehweg oder der Straße nicht erlaubt ist. Darüber hinaus dürfen auch nicht die Grundstücke der Nachbarn mit überwacht werden. Der Nachbarsgarten ist somit tabu und darf nicht auf den Überwachungskameras auftauchen. Das ist vielen Hausbesitzern mit Überwachungskameras gar nicht so bewusst. Es ist jedoch deutlich besser nur die erlaubten oder besser gesagt die eigenen Bereiche zu überwachen. So macht sich auch kein Hausbesitzer durch den Einsatz von Überwachungskameras strafbar.